Эксперт der GЭСС kommentierte die Schlussfolgerungen über die Anerkennung der Zugehörigkeit der UПЦ zur RПЦ

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09 Juli 19:16
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Dmytro Vovk. Foto: Facebook Dmytro Vovk Dmytro Vovk. Foto: Facebook Dmytro Vovk

Im Fazit kann eine religiöse Organisation aufgrund ihrer kanonischen Zugehörigkeit aufgelöst werden – dies wurde von internationalen Organisationen wiederholt kritisiert.

Die Anerkennung der Staatlichen Dienststelle für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit der Kiewer Metropolie der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche als mit der ROK affiliiert, ist die Grundlage für die Erteilung einer Anordnung zur Beseitigung der Affiliation und anschließend für die Anrufung des Gerichts. Darüber schrieb auf seiner Facebook-Seite Dmitrij Vovk, führender Jurist im Bereich des Religionsrechts, Kandidat der Rechtswissenschaften, Direktor des Zentrums für die Erforschung der Rechtsstaatlichkeit und Religion, Mitglied des Expertenrats der GESS.

Der Jurist kommentierte die Hauptpunkte der Schlussfolgerungen der GESS.

Er stellt fest, dass sie von einer Forschungsgruppe erstellt wurden. Diesmal verzichtete die GESS auf eine Gruppe formal unabhängiger Experten und bildete eine Gruppe aus Mitarbeitern der GESS. Vovk betont, dass die Mitglieder dieser Gruppe keine Spezialisten für kanonisches/kirchliches Recht sind.

«Das ist ein schwacher Punkt, denn die Forschungsgruppe besteht aus Staatsbediensteten und ist folglich nicht unabhängig von der Position des Leiters der GESS und anderer Exekutivorgane», – schreibt der Experte.

In der Schlussfolgerung versucht die GESS zu beweisen, dass der Status der UOK «nicht unabhängig» ist, da er keine Autokephalie darstellt und ihr nicht nahekommt.

Der Experte der GESS weist darauf hin, dass in der Schlussfolgerung auf die Satzung der ROK verwiesen wird, die eine Bestimmung über die UOK als Teil des Moskauer Patriarchats enthält.

«Das ist ein interessanter Punkt, da die Vertreter der GESS öffentlich die These geäußert haben, dass es ausreicht, wenn eine Organisation aus dem System der UOK erklärt, dass sie nicht mit der ROK affiliiert ist, und das wäre ausreichend, – erinnert er. – Wie vermutet, ist das nicht ausreichend».

Vovk stellt fest, dass die bloße Erwähnung der UOK in der Satzung der ROK die Grundlage für die Schlussfolgerung über die Affiliation und folglich das Verbot ist. «Die Schlussfolgerung setzt die Linie fort, dass eine religiöse Organisation aufgrund ihrer kanonischen Zugehörigkeit liquidiert werden kann, was von internationalen Organisationen wiederholt kritisiert wurde», – fügt der Kandidat der Rechtswissenschaften hinzu.

Seiner Überzeugung nach erkennt die Schlussfolgerung der GESS faktisch an, dass es keinen Sinn macht, die Frage der Affiliation jeder einzelnen Organisation innerhalb der UOK zu betrachten. «Wenn die UOK mit der ROK affiliiert ist, dann sind auch alle ihre Organisationen affiliiert. Folglich schafft diese Schlussfolgerung die Grundlage für die Liquidation jeder Organisation in der Struktur der UOK», – schreibt er.

Der Jurist fasst zusammen, dass auf Grundlage der Schlussfolgerung eine Anordnung zur Beseitigung der Verstöße (Beendigung der Affiliation) erlassen wird, was wiederum die Grundlage für die Anrufung des Gerichts sein wird. Er erklärt, dass das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren für die Behandlung solcher Fälle vorsieht: Alle Klagen werden vor dem Berufungsgericht in Kiew verhandelt, und neben der GESS kann auch die Staatsanwaltschaft Klagen einreichen.

«Die Besonderheit der rechtlichen Mechanismen besteht darin, dass sie sich schlecht rückgängig machen lassen. Genau deshalb habe ich oft wiederholt, dass das Gesetz «über das Verbot der UOK», wenn es einmal verabschiedet ist, kein Mechanismus des politischen Drucks oder Handels ist, den man immer «rückgängig machen» kann. So oder so wird es zu seinen Konsequenzen führen», – schließt Dmitrij Vovk.

Zuvor hatte der Experte der GESS Dmitrij Vovk erklärt, dass das Verbot der UOK dem internationalen Recht widerspricht.

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