Die GESS bittet darum, der Metropolie der UOK ihr gesamtes Eigentum zu entziehen.

Die Staatliche Ethnopolitikbehörde hat eine Klage zur Auflösung der Kiewer Metropolie und zur Übertragung ihrer Vermögenswerte an den Staat eingereicht.
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Der Staatliche Dienst der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit (ГЭСС) hat beim Sechsten Berufungsverwaltungsgericht eine Klage auf zwangsweise Liquidation der Kiewer Metropolie der UПЦ und die Übertragung ihres gesamten Eigentums, mit Ausnahme des Kulturguts, in das Eigentum des Staates eingereicht. Der entsprechende Gerichtsbeschluss vom 3. September 2025 wurde auf dem Webportal der Justizbehörden der Ukraine veröffentlicht.
In der Klageschrift fordert ГЭСС, «die religiöse Organisation Kiewer Metropolie der Ukrainischen Orthodoxen Kirche EГРПОУ 21510633, registriert am 05.08.1991, infolge der Liquidation zu beenden» und «das Eigentum, die Mittel und andere Vermögenswerte, die sich im Besitz der religiösen Organisation befinden, mit Ausnahme des Kulturguts, in das Eigentum des Staates zu übertragen». Der staatliche Dienst bittet auch um die Festlegung einer zweimonatigen Frist für die Einreichung von Gläubigerforderungen.
Das Gericht hat die Klageschrift zur Prüfung angenommen und eine Gerichtsverhandlung für den 30. September 2025 um 11:40 Uhr im Gebäude des Sechsten Berufungsverwaltungsgerichts in der Stadt Kiew, Knyazey Ostrozhskikh Straße 8, Gebäude 30, angesetzt. Der Fall wird nach den Regeln des vereinfachten Verfahrens als Fall von geringer Komplexität behandelt.
Der Kiewer Metropolie der UПЦ wurde eine Frist von fünfzehn Tagen zur Einreichung einer Erwiderung auf die Klage eingeräumt, die ab dem Tag der Benachrichtigung über die Annahme des Gerichtsbeschlusses und dessen Inhalt berechnet wird. ГЭСС erhielt eine dreitägige Frist zur Einreichung einer Antwort auf die Erwiderung des Beklagten.
Die Kiewer Metropolie der UПЦ wurde am 5. August 1991 registriert und ist eine der ältesten religiösen Organisationen des unabhängigen Ukraine. In ihrer Struktur sind Hunderte von Gemeinden und Klöstern im ganzen Land enthalten.
Der Beschluss des Berufungsgerichts tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und ist nicht kassationsfähig.
Früher schrieb СПЖ, dass ГЭСС den Tag des ersten Gerichts gegen die Kiewer Metropolie der UПЦ bekannt gab.
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