ГЭСС: Altgläubige der ROK und das Kloster der ROKZ sind für die Ukraine von entscheidender Bedeutung

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21 Juni 09:54
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ГЭСС: Altgläubige der ROK und das Kloster der ROKZ sind für die Ukraine von entscheidender Bedeutung

In der GESS wurde erklärt, dass für die Reservierung von Geistlichen vor der Mobilisierung die Kirchen nicht mit einer ausländischen religiösen Organisation verbunden sein dürfen, die in der Ukraine verboten ist.

Der Staatliche Dienst der Ukraine für Ethnopolitik und Religionsfreiheit (GЭСС) hat die Gemeinden der Russischen Orthodoxen Altritualistischen Kirche (RPSZ) und das Kloster der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland (RPZ) in Kiew in die Liste der religiösen Organisationen aufgenommen, die als kritisch wichtig für das Funktionieren unter Kriegsrecht anerkannt sind.

Wie der Leiter der Abteilung für Religionsangelegenheiten der GЭСС, Wjatscheslaw Gorschkow, mitteilte, wurde die Liste auf der Grundlage offiziell registrierter religiöser Organisationen zum Stand vom 26. Dezember 2024 erstellt — dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung, die eine „Reservierung“ (Aufschub von der Mobilisierung) für das Klerus ermöglicht. 

Ursprünglich umfasste die Liste 30.148 Organisationen, jedoch wurde nach Überprüfung ein erheblicher Teil ausgeschlossen.

Laut Gorschkow wurden alle religiösen Organisationen, die in den vorübergehend besetzten Gebieten registriert sind, unabhängig von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit aus der Liste ausgeschlossen.

Besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregte die Frage der Präsenz religiöser Strukturen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche in der Liste. 

Wjatscheslaw Gorschkow erklärte, dass eines der Hauptkriterien für die Aufnahme das Fehlen von Verbindungen zu einer ausländischen religiösen Organisation ist, deren Tätigkeit in der Ukraine verboten ist. 

Gleichzeitig, so seine Worte, kann dieses Kriterium nur nach offizieller Anerkennung der Zugehörigkeit einer bestimmten Organisation angewendet werden.

Ein weiteres Kriterium war das Vorhandensein einer gültigen Satzung. Die Satzungen einer erheblichen Anzahl religiöser Organisationen der UOK wurden in Bezug auf den offiziellen Namen für ungültig erklärt, was ein formaler Grund für ihren Ausschluss aus der Liste war.

Gleichzeitig wurden vier religiöse Gemeinden der Russischen Orthodoxen Altritualistischen Kirche und die religiöse Gemeinde „Heiliger Johannes Kloster“ der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland, die im Schewtschenkowskij Bezirk von Kiew gelegen ist, in die Liste aufgenommen.

Es ist bekannt, dass der Leiter der Russischen Altritualistischen Orthodoxen Kirche, Metropolit Kornilij, ein Befürworter der Invasion Russlands in die Ukraine ist. Insbesondere ist er der Ansicht, dass „wenn ein Krieger das Vaterland gegen Angriffe auf seine Existenz verteidigt - dies die heiligste Tat ist, deren Vollbringung der höchste Ausdruck von Patriotismus ist“. 

Zuvor schrieb die SPЖ, dass der Vorsteher der Russischen Altritualistischen Kirche über einen Dialog mit der ROK erklärte.

 

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